Kircheneintritt
Vielleicht haben Sie noch nie einer christlichen Kirche angehört?
Oder Sie sind vor einiger Zeit ausgetreten und möchten wieder zur evangelischen Kirche gehören, weil Sie in unserer Gemeinde eine etwas andere Sicht von Kirche gewonnen haben?
Sie möchten von einer anderen Konfession übertreten, weil Sie Ihre geistliche Heimat eher in der evangelischen Kirche sehen? Wir sind neugierig, Sie näher kennen zu lernen!
Wir würden uns freuen, wenn Sie in unserer Gemeinde einen Platz zum Glauben und Leben finden, an dem Sie sich auch mit Ihren Gaben und Erfahrungen einbringen können.
Vereinbaren Sie einfach einen Gesprächstermin mit uns (Tel. 07232 71040).
Die Formalitäten übernimmt unser Pfarramt für Sie.
Die Formalitäten übernimmt unser Pfarramt für Sie.
Im Rahmen eines Gottesdienstes werden Sie in unsere Gemeinde aufgenommen. Alle weiteren Mitteilungen an Einwohnermeldeamt und Finanzamt übernimmt unsere Kirchenverwaltung.
Für den Fall, dass Sie noch nicht getauft sind, wäre allerdings der erste Schritt, die Vorbereitung auf die Taufe, da die Taufe Voraussetzung für eine Kirchenmitgliedschaft ist.
Ihr Eintritt ist leicht und in wenigen Schritten gemacht ...
Muss ich mich erneut taufen lassen, wenn ich die Konfession wechsle oder wieder eintrete?
In Deutschland erkennen die christlichen Kirchen die Taufe gegenseitig an. Diese Kirchen haben sich in der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen (ACK) zusammengeschlossen. Diese Kirchen finden Sie für Baden-Württemberg unter http://www.ack-bw.de. Die Taufe ist einmalig und wird auch beim Übertritt in eine andere Konfession oder beim Wiedereintritt nicht wiederholt.
Es wartet keine Glaubensprüfung auf Sie. Eine Pfarrerin oder ein Pfarrer werden alle Fragen, die mit der Taufe zu tun haben, mit Ihnen besprechen.
Zahlreiche Angebote für jung und alt, kultureller, spiritueller und diakonischer Art stehen Ihnen kostenfrei zur Verfügung. Und wir begleiten Sie an den Wendepunkten des Lebens. Und dort, wo Sie nicht persönlich profitieren, leisten Sie einen Beitrag für den sozialen Zusammenhalt unserer Gesellschaft, diakonisches Engagement für Bedürftige und den Erhalt kultureller Baudenkmäler.
Der Eintritt in die Kirche kostet nichts. Aber als Mitglied der Kirche werden Sie ab einer bestimmten Einkommenshöhe auch Kirchensteuer zahlen. In der Regel sind das 8 % der Lohn- oder Einkommenssteuer. Wer zum Beispiel in Ausbildung, arbeitslos ist oder Rentner und kein zu versteuerndes Einkommen bezieht, der zahlt auch keine Kirchensteuer. Durch diese Koppelung nimmt die Kirchensteuer Rücksicht auf die finanzielle Leistungskraft des Einzelnen.
Die Kirchensteuer kann als Sonderausgabe von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. Nähere Informationen erhalten Sie am kostenlosen Kirchensteuer-Telefon (0800) 7 137 137.
Den kirchlichen und diakonisch/karitativen (helfenden) Dienst an Menschen können nur Menschen tun. Kirchliche Arbeit hat darum sehr hohe Personalkosten. Das reicht vom Gottesdienst, der Seelsorge, den Taufen, Trauungen, Beerdigungen, bis zu den Kindergärten, der Jugendarbeit, und den Pflege- und Beratungsdiensten. Außerdem müssen die kirchlichen Gebäude unterhalten und gepflegt werden, um die äußeren Bedingungen zu bieten, in der kirchliche Arbeit stattfinden kann.
Darüber legt sie sorgfältig und öffentlich Rechenschaft ab. Sie können sich jederzeit darüber informieren. Zum Beispiel hier im Internet: www.ekiba.de/kirchensteuer.

